BEKANNTMACHUNG DER STADT WURZEN

Aufgrund eines Fehlers wird die Bekanntmachung „Offenlegung“ des Entwurfes des vorhabenbezogenen B-Planes „Einfamilienhaus Kupsch“ im Amtsblatt 08/2008 vom 3 .08.2008 S. 3 für ungültig erklärt und hiermit neu bekanntgegeben:
Notbekanntmachung gem. § 5 Bekanntmachungssatzung der Stadt Wurzen
Beschluss-Nr.: 425–43./08 vom 06.08.2008
Offenlegung des entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einfamilienhaus Kupsch“
Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat in seiner Sitzung am 06.08.2008 beschlossen, die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Begründung sowie des Umweltberichtes öffentlich auszulegen.
Die Offenlage findet vom 15.09.2008 bis zum 20.10.2008 im Amt für Stadtplanung /Tiefbau der Stadtverwaltung Wurzen im 2. OG in der Fr.-Ebert-Str. 2 statt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen des Bebauungsplanes, der zugehörigen Begründung und des Umweltberichtes schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Öffentlichkeit kann sich im gleichen Amt über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für den Bau eines Einfamilienhauses.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nicht fristgerecht eingegangene Anregungen können unberücksichtigt bleiben.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Röglin

Oberbürgermeister Wurzen, am 06.09.2008