Aufgrund eines Fehlers wird die Bekanntmachung „Offenlegung“ des Entwurfes
des vorhabenbezogenen B-Planes „Einfamilienhaus Kupsch“ im Amtsblatt 08/2008
vom 3 .08.2008 S. 3 für ungültig erklärt und hiermit neu
bekanntgegeben:
Notbekanntmachung gem. § 5 Bekanntmachungssatzung der Stadt Wurzen
Beschluss-Nr.: 425–43./08 vom 06.08.2008
Offenlegung des entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einfamilienhaus
Kupsch“
Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat in seiner Sitzung am 06.08.2008 beschlossen,
die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Begründung
sowie des Umweltberichtes öffentlich auszulegen.
Die Offenlage findet vom 15.09.2008 bis zum 20.10.2008 im Amt für
Stadtplanung /Tiefbau der Stadtverwaltung Wurzen im 2. OG in der Fr.-Ebert-Str.
2 statt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen
zu den Entwürfen des Bebauungsplanes, der zugehörigen Begründung
und des Umweltberichtes schriftlich oder während der Dienststunden
zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Öffentlichkeit kann sich im gleichen Amt über die allgemeinen
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten
lassen. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für den Bau eines
Einfamilienhauses.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können. Nicht fristgerecht
eingegangene Anregungen können unberücksichtigt bleiben.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Röglin
Oberbürgermeister Wurzen, am 06.09.2008